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Wenn Vermieter keine Ahnung haben. Oder: Warum mich meine Vermieter rausschmeißen wollen

Stein des Anstoßes war diese defeke Spülmaschine. Diese Spülmaschine war bereits in der eingebauten Küche zum Zeitpunkt der Anmietung der Wohnung integriert und funktionierte einwandfrei.

Damit Ihr der Sache einigermaßen folgen könnt, liste ich die Geschehnisse chronologisch auf:

  • 11.08.2007 Spülmaschine geht nicht mehr -> Meldung an den Vermieter
  • 23.08.2007 Techniker vom Vermieter erscheint (vermutlich ein Bekannter) und rüttelt an der Maschine rum, woraufhin diese kurz wieder funktionierte.
  • 24.08.2007 Der ursprüngliche Fehler ist wieder da. -> Meldung an den Vermieter. Vermieter bittet mich, mich mit AEG in Verbindung zu setzen.
  • 03.09.2007 Techniker von AEG erscheint und stellt den Totalschaden fest: Lochfraß. Kosten: 100,08€ -> Meldung an den Vermieter mit Bitte um Kostenübernahme und Ersatz der defekten Spülmaschine.
  • 11.09.2007 Schriftliche Bitte um Terminnennung für Ersatz des defekten Gerätes -> keine Reaktion.
  • 04.10.2007 Erneute schriftliche Aufforderung zur Terminnennung mit Frist zum 17.10.2007 per Einschreiben-Rückschein.
  • 24.10.2007 Anfrage bei meinem Anwalt zu weiterem Vorgehen, da das Einschreiben nicht bei der Post abgeholt wurde obwohl meine Vermieter zu Hause waren (wohnen im selben Haus, habe Sie mehrmals gesehen)
  • 15.11.2007 Zweite Mahnung von AEG, ich dachte bis dahin, diese Rechnung wäre bezahlt worden.
  • 28.11.2007 Anwalt mit Klärung beauftragt. Dieser schreibt meinen Vermieter an.
  • 29.11.2007 Dritte Mahnung von AEG. Habe die Rechnung nun selbst bezahlt, da sie auf meinen Namen läuft, wollte Inkassoverfahren oder ähnliches vermeiden.
  • 07.12.2007 Anwalt meiner Vermieter (oh Wunder, trägt den gleichen Nachnamen wie diese!) schreibt meinen Anwalt an, dass er seinen Mandanten von einem Austausch abrät, da diese aus reiner Freundlichkeit eine Küche in der Wohnung installiert hätten und diese nicht im Mietvertrag festgehalten ist!?!?!?!?!?!? -> Zitat Anwalt: „Offensichtlich ist großzügigen Entgegenkommen aber mit Schwäche verwechselt worden“.
  • 11.12.2007 Antwort meines Anwaltes: „Das bei Vertragsschluss in einer Wohnung befindliche Zubehör gilt regelmäßig als mitvermietet. […] Im übrigen bitte ich um Mitteillung, ob Ihr vorgenanntes Schreiben so verstanden werden darf, dass meine Mandanten nach Beendigung des Mietverhältnisses berechtigt sind, sämtliches in der Wohnung vorhandenes Zubehör – welches im Mietvertrag nicht im einzelnen bezeichnet und deshalb nach der wohl von Ihrer Mandantschaft vertretenen Auffassung nicht mitvermietet ist – zu entfernen. Einer diesbezüglichen Erklärung Ihrer Mandanten wird gerne entgegengesehen.“ <– *kicher*
  • 11.12.2007 Anwalt empfiehlt mir den vertragsgemäßen Zustand selbst wieder herzustellen und sämtliche Kosten von der Miete abzuziehen und teilt dies ebenfalls der Gegenseite mit.
  • 19.12.2007 Mein Anwalt informiert Gegenseite.
  • 08.01.2008 Kauf einer neuen Spülmaschine von Privileg bei Quelle. Kosten: 399,00€ Spülmaschine + 19,95 € Lieferung + 14,99 € Abtransport des Altgerätes.
  • 09.01.2008 Kostenaufstellung an meinen Vermieter geschickt und ihm mitgeteilt, dass ich im Monat Januar (am 11.01.2008) nur die Betriebskostenvorauszahlung bezahle (126 €) und im Monat Februar nur einen Teilbetrag von 392,18 € bezahle, um die von mir verauslagten Kosten von 541,66 € zu begleichen. (Diese Zahl merken!)

Große Freude bei mir: Das Thema ist erledigt und ich habe nach fast 5!! Monaten wieder eine Spülmaschine.

Das Thema ist erledigt? Weit gefehlt, jetzt wird’s erst richtig lustig:

  • 19.02.2008 Per Einschreiben-Rückschein flattert mir vom Anwalt meines Vermieters eine außerordentliche, fristlose Kündigung mit umgehender Räumungsaufforderung ins Haus.

Der Grund für die Kündigung: „[…]Sie befinden sich mit 541,66 € (na, die Zahl kennen wir doch oder?) im Verzug, was den Betrag für eine Monatsmiete übersteigt.“

So, jetzt Achtung, großes Kino:

„Es ist meiner Mandantschaft ferner nicht zumutbar, unter den Ihrerseits verschuldeten Gegebenheiten (anlässlich Ihrer Spülmaschine), weiterhin mit Ihnen im selben Haus zu wohnen.“

LOL!

Vorsorglich hat der gute Anwalt meiner Vermieter auch gleich nochmal der Mietminderung, Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, Aufrechnung o.Ä. widersprochen.

LOL²!

Mein Anwalt hat nun weitere Schritte eingeleitet. Denn so ohne weiteres ist eine Räumung auch nicht möglich.

Nun wisst Ihr, wieso ich so gelassen bin. Generell habe ich kein Problem damit die Wohnung zu räumen, wollte sowieso dieses Jahr nach Charlottenburg ziehen. Habe meinen Auszug aber von drei Bedingungen abhängig gemacht: 1. Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, 2. Auszahlung der Kaution, 3. Es wird von weiteren Forderungen abgesehen.

Übrigens, hätte ich von Anfang an auch kein Problem damit gehabt, wenn mein Vermieter mir eine gebrauchte Spülmaschine gekauft hätte. Wäre Ihn sicherlich billiger gekommen als der Spaß den er jetzt hat.

Hier noch ein Foto von der neuen Spülmaschine:

Spülmaschine

15 Kommentare Neues Kommentar hinzufügen

  1. mr-freeze sagt:

    Hahahaha, ganz großes Kino Gilly. Der Vermiter dagegen ist ein ganz kleines Licht und sein Anwalt sollte sich schoinmal warm anziehen, denn dieser blödsinnige Schrieb ist eindeutig sowas von unglaublich dämlich!
    Ich denke Mal dein Anwalt hat vor lachen auf dem Rücken gelegen oder?

    Wenn die damit durchkommen, wandere ich endgültig aus deDeutschland aus, denn dann ist auch der letzte Funken Rechts-verstand flöten gegangen, aber soweit wird es sicher nie kommen.

    Manche Leute sind so dämlich ! Aus 100-150 Flocken für ´ne gebrauchte Spüle wird hier fix n Taui und mehr wegen der unnotwendigen Anwaltskosten. Wie kann man so dumm sein?

  2. marco sagt:

    Man glaubt einfach nicht wieviele vollprinten auf dieser welt so draist daherlaufen oder? Ansich sollte man einfach das faustrecht dann und wann ausueben duerfen und solchen menschen etwas ganz genuesslich vor das fressbrett hauen duerfen!

  3. Martin sagt:

    Ist es möglich dass dein Vermieter hier mit liest? Ich mein ja nur, wegen Kommentaren, Abmahnung, etc pp. Man kennt das ja heutzutage.

  4. Gilly sagt:

    Habe meinen Vermieter ja nicht namentlich erwähnt Martin und habe auch nur Tatsachen geschildert.

    @Freeze, nein natürlich kommt er damit nicht durch. Der Anwalt scheint 0,00000 Ahnung von Mietrecht zu haben. Mein Anwalt war auf jeden Fall amüsiert 🙂

    Tja und ganz offensichtlich haben meine Vermieter und deren Anwalt eine lustige Rechtsauffassung.

  5. basti sagt:

    deutschland ist ein mieterland, da würde ich mir erstmal keine sorgen machen! hier wird mieterschutz noch gross geschrieben…
    aber das verhalten deines vermieters kann ich irgendwie nachvollziehen, der hat dir die „spülmaschiene“ aus freundlichkeit überlassen und hat nicht mit den rechtlichen konsquenzen gerechnet…
    eine ausserordentliche kündigung ist in diesem fall nicht gerechtfertig und wer weiss wie lange es dauert bis man einen titel erworben hat um die wohnung räumen zu lassen, wird dir sicherlich bestätigen das du mit deine
    n umzug hättest noch zeit lassen können…

    viel glück mit dem neuen vermieter

  6. Tutsi sagt:

    Komme gerade von meinem Anwalt und offenbar ist es doch gestattet, Anwaltsschreiben zu veröffentlichen 🙂 wäre da aber vielleicht doch vorsichtig, denn Dein Vermieter scheint ja ein „richtig nettes Kerlchen“ zu sein…

    Mach Dir keinen Kopf und sei froh, dass Du über diesem Umweg sehr schnell aus Deinem alten Mietvertrag rauskommst und nicht mehr bei diesen Herrschaften wohnen musst 🙂

    Wäre es eventuell nicht abmahnwürdig, könnte ich mich da noch zu derben Beschimpfungen hinreissen lassen, aber da der Tutsi so etwas nicht tut, wird hier natürlich auch niemand als „Arschloch“ bezeichnet – das macht man ja auch nicht – oder?

    Gruß, Prost und gute Laune

  7. Maddin sagt:

    Ich finde das Ende deines Beitrags zu köstlich:
    „Hier noch ein Foto von der neuen Spülmaschine:“
    zu geil… 😀

    Aber an sich eine megaätzende Schlammschlacht mit dem Vermieter. Das muss nervenraubend sein!

  8. Die “lieben” Vermieter…

    Oh ja man kennt sie durchaus. Wohl dem, der ihnen noch nie begegnet ist, den Vermietern sich als kleine Götter sehen. Es liest sich ein wenig wie ein Drehbuch zu einer Komödie, was Gilly mit seinem Vermieter erlebt hat. Und Schuld hat nur e…

  9. e-leo1969 sagt:

    Richtig so! Ich finde es super, dass Du Deinen Vermietern mal zeigst wo es lang geht. Manche denken echt sie dürften sich alles erlauben.
    LG aus B-Reinickendorf

  10. Sonja sagt:

    Da hast du ja wirklich ein Rennen mitgemacht. Da muss man echt die Nerven behalten und einen besseren (in diesem Fall ja nicht so schwer) Anwalt als die Vermieter haben.

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